SCHWERPUNKTE
Vertrags-recht
Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Sie können als volljährige, geschäftsfähige Person mit jeder anderen volljährigen, geschäftsfähigen Person Rechtsgeschäfte abschließen. Diese Vertragsfreiheit bestimmt das Handeln in unserer Gesellschaft.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen zweier Personen vorliegen und die darauf abzielen, dass eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Ein Lösen vom Vertrag ist nur dann möglich, wenn der Vertrag selbst hierüber eine Regelung enthält oder das Gesetz eine Vertragsauflösung gestattet.
Ich überprüfe und arbeite Verträge aller Art aus, nach Wunsch können Verträge auch in englischer Sprache übersetzt werden.
Erbrecht
Die meisten Bürger machen sich keine Gedanken darüber, welche erbrechtlichen Folgen mit ihrem Ableben verbunden sind.
Der Tod des Erblassers hat zur Folge, dass das gesamte Vermögen auf den oder die Erben übergeht. Wer Erbe geworden ist, bestimmen die §§ 1924 ff. BGB, wenn der Erblasser keine wirksame Verfügung von Todes wegen hinterlassen hat.
Dem BGB liegt der Gedanke zugrunde, dass das Erblasservermögen in der Familie verbleiben soll. Der Ehegatte zählt nicht zu den Verwandten des Erblassers, hat aber nach § 1931 BGB ein eigenes Ehegattenerbrecht. Der Erbteil richtet sich nach dem Güterstand und den vorhandenen Verwandten.
Wenn Sie nicht wollen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, können Sie dies durch einen Erbvertrag oder durch Errichtung eines Testaments erreichen.
Bei der Testamentsgestaltung bzw. dem Anfertigen eines Erbvertrages werden Sie sicher von mir beraten. Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie aber auch in anderen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie bspw. der Durchsetzung Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Besteht der Nachlass aus einem nicht unbeträchtlichen Vermögen, sind die Erben jung und unerfahren bzw. zerstritten und wollen Sie verhindern, dass Erbengläubiger Zugriff auf den Nachlass haben, ist es sinnvoll im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen.
Ich übernehme auf Wunsch die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers.
Internet-recht
Das Internetrecht umfasst sämtliche Lebenssachverhalte, die einen Bezug zum Internet aufweisen.
Das Schwergewicht meiner Tätigkeit liegt in der Beratung der vertraglichen Grundlagen von Unternehmen, die im Online-Geschäft vertreten sind bzw. dies beabsichtigen.
Hierzu gehört insbesondere:
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Prüfung von Internetauftritten
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Erstellen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen für
Online-Shops etc.
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Erstellen von Webportal-Nutzungsbedingungen
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Erstellen von Softwareleasing-, Softwareüberlassungs- und Softwarelizenzverträgen
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Erstellen von Webdesignverträgen
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Erstellen von Projekt- und Rahmenverträgen
Darüber hinaus berate ich auch im Bereich des Fernabsatzrechts.