Die Anwaltskanzlei K. Roth ist nunmehr seit 1999 erfolgreich für mittelständische Unternehmen sowie wie für Verbraucher im ganzen Bundesgebiet tätig.
Zu meinen Dienstleistungen zählen die Beratung, die außergerichtliche
Vertretung und die Prozessführung. Darüber hinaus arbeite ich mit
Angehörigen der steuerberatenden Berufe zusammen.
Im September 2008 wurde dem Gründer der Kanzlei, RA Karlheinz Roth, der
Titel zertifizierter Testamentsvollstrecker von der Arbeitsgemeinschaft
Testamentsvollstreckung und Vermögenssorge e.V. in Bonn verliehen. Die
Verleihung dieser Bezeichnung erfordert den Nachweis besonderer
theoretischer Kenntnisse und praktischer Fertigkeiten auf dem Gebiet der
Testamentsvollstreckung sowie ständige Fortbildung.
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt in den Bereichen des Erb- und Vertragsrechts sowie des Internetrechts.
Nachfolgend weitere Informationen zu meinen Rechtsgebieten:
Ausländerrecht
Der Aufenthaltsstatus ist die Grundlage für einen längerfristigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Eine Gefährdung dieses Status stellt die gesamte Existenz in Deutschland in Frage, oft sind Familie und Freunde betroffen. Diese ernste Situation des Mandanten berücksichtigt ein guter Rechtsanwalt. Hierbei ist schnelles und effizientes Verhalten genauso erforderlich wie der richtige Kontakt zu den zuständigen Ausländerbehörden.
Ich unterstütze Sie bei Fragen der Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis, der Einbürgerung sowie der Ausweisung und Abschiebung.
Bau- und Architektenrecht
Zeit ist insbesondere in der Baubranche Geld. Bei der Verwirklichung von Bauvorhaben stehen neben der Einhaltung von Fristen insbesondere die Qualität der Leistung und die Kosten im Fokus der Beteiligten.
Ich unterstütze Sie bei der Durchsetzung begründeter Forderungen bzw. der
Abwehr unberechtigter Ansprüche.
Der Kernpunkt wurde von mir auf die Gestaltung von Verträgen gelegt, um zu
gewährleisten, dass Ihre Ansprüche auch im Streitfall durchsetzbar sind.
Ich vertrete Sie darüber hinaus in Vergütungs-, Gewährleistungs- und
Regressprozessen.
Erbrecht
Die meisten Bürger machen sich keine Gedanken darüber, welche
erbrechtlichen Folgen mit ihrem Ableben verbunden sind.
Der Tod des Erblassers hat zur Folge, dass das gesamte Vermögen auf den
oder die Erben übergeht. Wer Erbe geworden ist, bestimmen die §§ 1924 ff.
BGB, wenn der Erblasser keine wirksame Verfügung von Todes wegen
hinterlassen hat.
Dem BGB liegt der Gedanke zugrunde, dass das Erblasservermögen in der
Familie verbleiben soll. Der Ehegatte zählt nicht zu den Verwandten des
Erblassers, hat aber nach § 1931 BGB ein eigenes Ehegattenerbrecht. Der
Erbteil richtet sich nach dem Güterstand und den vorhandenen Verwandten.
Wenn Sie nicht wollen, dass die gesetzliche Erbfolge eintritt, können Sie
dies durch einen Erbvertrag oder durch Errichtung eines Testaments
erreichen.
Bei der Testamentsgestaltung bzw. dem Anfertigen eines Erbvertrages werden
Sie sich von mir beraten. Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie aber
auch in anderen erbrechtlichen Angelegenheiten, wie bspw. der Durchsetzung
Ihrer Pflichtteilsansprüche.
Besteht der Nachlass aus einem nicht unbeträchtlichen Vermögen, sind die Erben jung und unerfahren bzw. zerstritten und wollen Sie verhindern, dass Erbengläubiger Zugriff auf den Nachlass haben, ist es sinnvoll im Testament eine Testamentsvollstreckung anzuordnen.
Ich übernehme auf Wunsch die Rechte und Pflichten eines Testamentsvollstreckers.
Internetrecht (Provider, Domainregistrierung, Webdesign, Internetwerbung, Online-Datenbankrecherche, Online-Shopping, Online-Auktionen, Download-Shopping, kostenpflichtiges Browsen und kostenpflichtiger Chat)
Das Internetrecht umfasst sämtliche Lebenssachverhalte, die einen Bezug zum Internet aufweisen.
Das Schwergewicht meiner Tätigkeit liegt in der Beratung der vertraglichen Grundlagen von Unternehmen, die im Online-Geschäft vertreten sind bzw. dies beabsichtigen. Ich überprüfe Ihren Online- bzw. eBay-Shop, Ihre Anbieterkennzeichnung (Website und E-Mail) sowie Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Kaufrecht
Jeden Tag werden unzählige Kaufverträge geschlossen, bei denen sowohl Käufer als auch Verkäufer mit der Abwicklung des Vertrages zufrieden sind und es zu keinen weiteren Beanstandungen kommt.
Nicht selten stehen Sie als Käufer vor dem Problem, dass das bestellte LCD-Fernsehgerät nicht geliefert wird, die erworbene Digitalkamera defekt ist, die Lieferung einer bestellten Küche sich verzögert oder die Software eines Navigationsgerätes zum zeitweiligen Ausfall des Bildschirmes führt. Als Käufer müssen Sie diese Leistungsstörungen nicht dulden. Hier sollten Sie sich sachlich und kompetent von mir beraten lassen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Darüber hinaus berate ich Sie (als Verkäufer/Käufer) auch in Rechtsfragen beim Kauf neuer und gebrauchter Kraftfahrzeuge sowie bei der Gestaltung von Kaufverträgen.
Mietrecht
Meine Kanzlei vertritt Sie in allen Fragen der Wohnraum- und Geschäftsraummiete. Bei Vorliegen einer entsprechenden Rechtsschutzversicherung erteilt Ihre Versicherung regelmäßig im Rahmen der allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB) Kostenschutz, so dass für Sie keine Kosten anfallen – mit Ausnahme einer Selbstbeteiligung.
Kernpunkte mietrechtlicher Auseinandersetzung sind regelmäßig Fragen der Wirksamkeit einzelner Vertragsklauseln, des Mietgebrauchs, der Instandhaltung und Instandsetzung, der Mieterhöhung, der Nebenkosten und ihre Abrechnung sowie der Beendigung von Mietverhältnissen.
Prüfungsrecht (juristische Prüfungen, sonstige Staatsprüfungen, Laufbahnprüfungen)
Nichtbestandene Prüfungen müssen nicht in jedem Fall hingenommen werden,
da. Sie oftmals erfolgreich angefochten werden können.
Prüfungen unterliegen nicht der Willkür der Prüfer, sondern erfordern die
Beachtung bestimmter Formalitäten. Es kann bspw. vorkommen, dass bei einer
mündlichen Prüfung eine Person der Prüfungskommission angehört, die
überhaupt kein Mitglied sein darf oder der Prüfer befangen ist.
Im Prüfungsrecht führe ich für meine Mandanten Verfahren u.a. aus den Bereichen:
- Staatsexamen
- Promotion/Dissertation
- Magisterprüfung
- Diplomprüfung
- Steuerberaterprüfungen
- Wirtschaftsprüferprüfungen
- Gewerbliche Prüfungen (Handwerks- und Berufsbildungsprüfungen)
Sportrecht
Das Sportrecht stellt eine sehr facettenreiche Rechtsmaterie dar, die die
unterschiedlichsten Rechtsgebiete berührt. Exemplarisch seien hier genannt
das Sportförderungsrecht, das Baurecht, das Nachbarrecht, das Vereins-,
Vertrags- und Schadensrecht, das Arbeitsrecht, das Gesellschaftsrecht und
das Strafrecht.
Letzteres gewinnt immer mehr an Bedeutung, nicht zuletzt wegen der aus der
Presse bekannt gewordenen Schiedsrichtermanipulationen oder
Dopingvergehen.
Im Rahmen dieser Aufgabengebiete berate ich Sie insbesondere in den Bereichen:
- Dienst- und Arbeitsverträge mit Spielern, Trainern und Übungsleitern
- Entwurf sowie Änderungen von Vereins- und Verbandssatzungen
- Zivilrechtliche Haftung bei Sportunfällen
- Sponsoringverträge
- Veranstaltungsverträge
- Sportwettverträge
- Beratung von Sportlern im Zusammenhang mit Transfers
- Vertretung bei Dopingvorwürfen etc.
Daneben ist auch eine umfassende Betreuung der steuerrechtlichen Gesichtspunkte durch die Kooperationspartner der Kanzlei möglich.
Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht
Strafrechtliche Ermittlungen stellen die Betroffenen häufig vor die Frage, wie man sich gegenüber den Strafverfolgungsbehörden verhalten soll. Da oftmals berufliche und persönliche Existenzen auf dem Spiel stehen, ist hier eine effektive Strafverteidigung unabdingbar.
Nach der Einleitung strafrechtlicher Ermittlungen gelten Sie als Betroffener solange als unschuldig, bis Ihnen in einem gesetzlich geregelten Verfahren Ihre Schuld nachgewiesen ist. Eine Aussagepflicht besteht für Sie auch nicht.
Ich übernehme Mandate aus den nachfolgenden Bereichen:
- Arbeitsstrafrecht
- Ordnungswidrigkeitsrecht
- Umweltstrafrecht
- Verkehrsstrafrecht
- Wirtschaftsstrafrecht (Betrug, Untreue, Unterschlagung)
Bei Festnahme, Durchsuchung oder Beschlagnahme
nutzen Sie bitte meinen 24–Stundennotruf unter 0175 / 765 38 46
Transportrecht
Beim Transport von Gütern gilt es nicht nur die Effizienz des Transports zu optimieren, sondern auch internationales und nationales Recht, Zollrecht, Haftungs- und Versicherungsfragen, die richtige Rechts- und Gerichtswahl sowie steuerrechtliche Aspekte (Einfuhrumsatzsteuer) zu beachten. Ich gewähre Ihnen als Unternehmer hierbei die erforderliche Unterstützung. Daneben können Sie mich auch mit der Erarbeitung einzelner Verträge beauftragen Darüber hinaus berate und vertrete ich Sie und Ihre Fracht- und Fahrzeugführer in Straf- und Bußgeldverfahren sowie bei der Regulierung von Verkehrsunfallschäden.
Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen lohnt sich oftmals ein Einspruch gegen den zugestellten Bußgeldbescheid, da Messungen nicht selten ungenau oder fehlerhaft sind. Wenn Sie firmenrechtsschutzversichert sind, fallen neben einer Selbstbeteiligung grundsätzlich keine weiteren Kosten für Sie an. Meine Gebühren rechne ich unmittelbar mit Ihrer Versicherung ab, so dass Sie auch mit keinem Vorschuss belastet werden.
Vertragsrecht (insbesondere das der Internet-Provider)
Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Sie können als volljährige, geschäftsfähige Person mit jeder anderen volljährigen, geschäftsfähigen Person Rechtsgeschäfte abschließen. Diese Vertragsfreiheit bestimmt das Handeln in unserer Gesellschaft.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen zweier Personen vorliegen und die darauf abzielen, dass eine bestimmte Rechtsfolge eintreten soll. Verträge sind grundsätzlich einzuhalten. Ein Lösen vom Vertrag ist nur dann möglich, wenn der Vertrag selbst hierüber eine Regelung enthält oder das Gesetz eine Vertragsauflösung gestattet.
Ich überprüfe und arbeite Verträge aller Art aus, nach Wunsch können Verträge auch in englischer Sprache übersetzt werden.
